Die Honoraransprüche von Rechtsanwälten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Die konkrete Höhe bemisst sich einerseits am Streitwert sowie andererseits an den jeweils vollzogenen Verfahrensschritten (außergerichtlich, gerichtlich, Rechtsmittel).
Aus unserer Erfahrung heraus erachten wir es als zwingend erforderlich, bereits bei der Mandatsaufnahme umfassend über die mit unserer Tätigkeit zusammenhängenden Gebühren zu informieren bzw. aufzuklären. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit schriftlich Gebührenvereinbarungen zu treffen, da wir stets bemüht sind, für unsere Mandanten wirtschaftliche Lösungen zu erzielen.
Darüber hinaus bieten wir besonders für unsere gewerblichen Mandanten die Vereinbarung eines Beratungsvertrages an. Durch umfassende Beratung lassen sich häufig kostspielige Konflikte vermeiden bzw. außergerichtlich lösen.
Soweit Leistungen nach dem SGB II gezahlt werden, ergibt sich in vielen Fällen ein Anspruch auf Beratungshilfe, sodass die Kosten für die rechtsanwaltliche Tätigkeit für den Bürger überschaubar bleiben bzw. ganz vom zuständigen Gericht bzw. der unterliegenden Behörde getragen werden. Genauere Erläuterungen zu diesem Thema können Sie unter „Kosten" oder einem eventuellen Beratungsgespräch entnehmen. Darüber hinaus kommt in gerichtlichen Verfahren auch die Kostenübernahme durch Prozesskostenhilfe in Betracht.
Soweit Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, bringen Sie zum ersten Beratungsgespräch bitte Ihre Versicherungspolice bzw. Versicherungsnummer mit, damit mit der Versicherung geklärt werden kann, ob diese Kostendeckung gewährt.